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Pfarrgemeideratswahl 1.März 2026

Zur Durchführung der Wahl wird in jeder Pfarrei satzungsgemäß bis zum 23.11.2025 ein Wahlausschuss gebildet.

Dieser bestimmt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, Stellvertreter, Schriftführer und Beisitzer für die Durchführung der Wahl. Die Wahlberechtigten sind aufgerufen, Wahlvorschläge bis zum 28.12. dem jeweiligen Vorsitzenden des Wahlausschusses bzw. dem Pfarrbüro (Tel.: 1265) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu unterbreiten. Nach Prüfung und Zustim-mung erstellt der Ausschuss die vorläufige und endgültige Kandidatenliste. Diese ist bis zum 15.02.26 zu veröffentlichen (Sonderbeilage zur PGR-Wahl folgt!).

Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und in der Pfarrei wohnen. Zur Wahl gehen ist ab 14 Jahre erlaubt. Briefwahl ist möglich.

Näheres folgt!