Pfarrgemeideratswahl 1.März 2026
Zur Durchführung der Wahl wird in jeder Pfarrei satzungsgemäß bis zum 23.11.2025 ein Wahlausschuss gebildet.
Dieser bestimmt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, Stellvertreter, Schriftführer und Beisitzer für die Durchführung der Wahl. Die Wahlberechtigten sind aufgerufen, Wahlvorschläge bis zum 28.12. dem jeweiligen Vorsitzenden des Wahlausschusses bzw. dem Pfarrbüro (Tel.: 1265) oder per Mail (
Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und in der Pfarrei wohnen. Zur Wahl gehen ist ab 14 Jahre erlaubt. Briefwahl ist möglich.
Näheres folgt!